Donnerstag, 30. Januar 2014

Die Staatsquote (Finanzierung von gesellschaftlichen Aufgaben durch die Staatsführung)

Die Staatsquote als Leistungsmesser für die Staatsführung

Definition Staatsquote


Unter Staatsquote versteht man das Verhältnis in welchem Umfang die Staatsführung die gesamt-volkswirtschaftliche Leistung (Bruttosozialprodukt) zur Eigenversorgung und zur Staatslenkung in Anspruch nimmt.

Die Staatsquote wird vom Bundesamt für Statistik für die BRD mit 50% vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) angegeben.

Die Wirtschaftslenkung stellt einen erheblichen Teil der Staatslenkung dar. Sie wird durch das Gewähren von Subventionen und durch Transferleistungen dargestellt, sowie durch Direktinvestitionen in staatliches Eigentum (Volkseigentum)

Die Grenzen zwischen Eigenversorgung der Staatsführung und Aufwendungen für die Staatslenkung sind fliessend und wenig durchschaubar.

Wie finanziert sich die Staatsquote und wie leistet der einzelne Bürger seinen Beitrag dazu?

Die Staatsquote finanziert sich aus Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträgen, steuerähnlichen und gewinnähnlichen Einnahmen, sowie öffentlichen Schulden.

Der lohnabhängige Bürger kann seinen Beitrag zur Staatsquote einerseits am Lohnzettel ablesen (Brutto - Netto) muss aber dann noch Verbrauchersteuern, versteckte Steuern und indirekte Abgaben (z.B. in Mietnebenkosten enthalten) hinzuzählen. Ein Durchschnittseinkommen ist auf diese Weise mit 50% belastet.

Die Qualität einer Staatsführung läßt sich davon ablesen, wie hoch das Direktinvestitionsvolumen innerhalb einer Legislaturperiode ist, welche gesellschaftlichen Auswirkungen Subventionen verursachen, wie sich die Staatsverschuldung trotz Rekordsteuereinnahmen entwickelt und welche Ausgaben für Schlüsselaufgaben wie Bildung,  Forschung mit Innovationsumsetzung (Beispiel USA) und Sozialleistungen bereitgestellt werden.


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