Donnerstag, 30. Januar 2014

Die Staatsquote (Finanzierung von gesellschaftlichen Aufgaben durch die Staatsführung)

Die Staatsquote als Leistungsmesser für die Staatsführung

Definition Staatsquote


Unter Staatsquote versteht man das Verhältnis in welchem Umfang die Staatsführung die gesamt-volkswirtschaftliche Leistung (Bruttosozialprodukt) zur Eigenversorgung und zur Staatslenkung in Anspruch nimmt.

Die Staatsquote wird vom Bundesamt für Statistik für die BRD mit 50% vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) angegeben.

Die Wirtschaftslenkung stellt einen erheblichen Teil der Staatslenkung dar. Sie wird durch das Gewähren von Subventionen und durch Transferleistungen dargestellt, sowie durch Direktinvestitionen in staatliches Eigentum (Volkseigentum)

Die Grenzen zwischen Eigenversorgung der Staatsführung und Aufwendungen für die Staatslenkung sind fliessend und wenig durchschaubar.

Wie finanziert sich die Staatsquote und wie leistet der einzelne Bürger seinen Beitrag dazu?

Die Staatsquote finanziert sich aus Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträgen, steuerähnlichen und gewinnähnlichen Einnahmen, sowie öffentlichen Schulden.

Der lohnabhängige Bürger kann seinen Beitrag zur Staatsquote einerseits am Lohnzettel ablesen (Brutto - Netto) muss aber dann noch Verbrauchersteuern, versteckte Steuern und indirekte Abgaben (z.B. in Mietnebenkosten enthalten) hinzuzählen. Ein Durchschnittseinkommen ist auf diese Weise mit 50% belastet.

Die Qualität einer Staatsführung läßt sich davon ablesen, wie hoch das Direktinvestitionsvolumen innerhalb einer Legislaturperiode ist, welche gesellschaftlichen Auswirkungen Subventionen verursachen, wie sich die Staatsverschuldung trotz Rekordsteuereinnahmen entwickelt und welche Ausgaben für Schlüsselaufgaben wie Bildung,  Forschung mit Innovationsumsetzung (Beispiel USA) und Sozialleistungen bereitgestellt werden.


Mittwoch, 29. Januar 2014

Kritik zu:
Die Kunst kein Egoist zu sein / Richard David Precht

Das Buch zeigt viele gesellschaftspolitisch interessante Aspekte. Wenn es um gesellschaftliche Verantwortung geht wird häufig der Begrifft: "Der Staat" verwendet. Der Staat per se kann aber keine Gesetzte machen, Richtlinien herausgeben weder moralisch noch ethisch sein und damit auch keine Verantwortung tragen.

Per Definition setzt sich der Staat aus dem Staatsgebiet, dem Staatsvolk und der Staatsführung zusammen. Nur zwischen Staatsvolk und Staatsführung können Aufgaben verteilt und Verantwortung geteilt werden. Bei gesellschaftspolitischen Publikationen wäre es sinnvoll, die Begriffe Staatsvolk und Staatsführung zu trennen. Dann tritt die Bedeutung von Aufgabe und Verantwortung wesentlich besser hervor. Die Verwendung des unbestimmten Begriffes "Staat" führt nur zu Anonymisierung von Verantwortung. Besonders in Publikationen, die sich mit den Begriffen Moral und Ethik befassen ist jede Anonymisierung kontraproduktiv. Das Staatsvolk in einer Demokratie ist immer zugleich Souverän und Untertan. Die Staatsführung stellt die herrschende Klasse.

Friedrich Tieber 28.01.2014